Bootsvermietung Dornheim Café & Restaurant "Zur Gondel"
Zur Gondel
Café Restaurant
Bootsverleih

Verkehrsregeln auf der Alster

Die Wasserschutzpolizei Hamburg informiert in der Broschüre "Sportboote auf der Alster" über die bestehenden Regelungen für Sportbootfahrer auf der Außen- und Binnenalster in Hamburg.
Wir bitten alle unsere Kunden auch im eigenen Interesse diese Verkehrsregeln einzuhalten und sich vorab genau über die Verkehrsvorschriften zu informieren.

Die Wasserschutzpolizei informiert:

www.polizei.hamburg.de

Sportbootfahren auf der Alster

Auf der Alster unterhalb der Hasenbergbrücke und ihren Kanälen und Fleeten sind die Vorschriften des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes (HVSchG), sowie der Hafenverkehrsordnung (HVO) und derjenigen Verkehrsvorschriften, auf die in der HVO verwiesen wir (Seeschifffahrtsstraßenordnung, Kollisionsverhütungsregeln) zu beachten.

Liebe Wassersportlerinnen und Wassersportler,

damit sie unfallfrei und unbeanstandet Ihren Freizeitsport ausüben können, beachten Sie bitte die folgenden Verkehrsvorschriften:

  • Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 5 HVSchG)
  • Erst vom Liegeplatz ablegen, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass die übrige Schifffahrt durch Ihr Manöver nicht beeinträchtigt wird.
  • Es besteht Rechtsfahrgebot! Sportfahrzeuge können jedoch auf der Binnen- und Außenalster die linke Fahrwasserseite benutzen, wenn dies die Verkehrslage erlaubt.
  • Für Sportfahrzeuge untereinander gilt die Ausweichregel: "rechts vor links".
  • Halten Sie sich aber für den Fall, dass ein anderes Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht nachkommt, die Möglichkeit offen, so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist, z.B. durch Verringern der Geschwindigkeit.
  • Wollen Sie ein anderes Fahrzeug überholen, sind Sie selbst ausweichpflichtig.
  • Fahrgastschiffe und Schleppzüge dürfen durch Sportfahrzeuge nicht behindert werden.
  • Brücken, die den Verkehrsweg einengen, sind langsam an der rechten Seite zu durchfahren. Bei mehreren Brückenöffnungen ist die jeweils rechte Öffnung zu benutzen, sofern nicht durch Schifffahrtzeichen etwas anderes bestimmt ist.
  • Es ist verboten, die Gewässer, Ufer, Uferbefestigungen sowie Schifffahrtsanlagen (z.B. Schleusen, Anlegestellen, Signale) zu verunreinigen und/oder Abfälle in die Gewässer zu entsorgen.
  • Das Ankern, insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen auf dem Wasser, ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
  • Segelsurfen und Wasserski sind nicht erlaubt.
  • Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (auch mit E-Motor) dürfen auf der Alster, ihren Kanälen und Fleeten nur mit schriftlicher Erlaubnis der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, fahren, davon ausgenommen ist das Befahren des Nikolaifleets.
  • Motorfahrzeuge mit einer Antriebsleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) dürfen nur von Personen mit einem zugelassenen Befähigungszeugnis geführt werden.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit eigener Triebkraft beträgt auf der Alster und ihren Kanälen 8 km/h. Davon abweichende Geschwindigkeitsregelungen werden durch Sichtzeichen angezeigt bzw. sind in der jeweiligen Fahrerlaubnis festgelegt.
  • Bei Nacht und bei verminderter Sicht sind grundsätzlich die nach den Vorschriften der Kollisionsverhütungsregeln und der Seeschifffahrtsstraßenordnung vorgeschriebenen Lichter zu führen.
  • Fahren Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol und/oder anderen berauschenden Mitteln sowie Medikamenten (siehe dazu gesondertes Informationsblatt "Kein Alkohol am Ruder")
  • Dauerliegeplätze für Sportboote dürfen nur an den für sie genehmigten Stellen eingenommen werden.

Wasserrechtliche und schifffahrtsverkehrsrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse sind bei der

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU),
Billstr. 84, 20539 Hamburg

Tel.: 040-428.45-3503/-3502
Fax: 040-428.45-3036

zu beantragen.

Das Liegen - auch nur vorübergehend - an den Anlegern der Fahrzeuge der Alstertouristik ist verboten.

Öffentliche Anleger zum Ein- und Aussteigen finden Sie an folgenden Stellen (wobei keine Gewähr für den sicheren Zustand der Anlage übernommen werden kann):

Kleine Alster: Reesendammtreppe;

Außenalster: Alsterufer/Höhe Fontenay, Harvestehuder Weg vor Krugkoppelbrücke

Alsterlauf: Heilwigstrasse/Eichenpark, Meenkwiese, Alsterkrugchaussee/Höhe Katharina-Jacob-Weg, Brabandkai, Rathenaustraße/Höhe Ringkanal

Isebekkanal: Hegestieg, Kaiser-Friedrich-Ufer/Höhe Bundesstraße und Höhe Bogenstraße

Goldbekkanal: Stadthallenbrücke, Goldbekhaus

Stadtparksee: Nordseite, Westufer (Kaskaden)

Eilbekkanal: zwischen Von-Essen-Straße und Wagnerstraße

Slipmöglichkeiten bestehen außer an der Heilwig- straße/Eichenpark nur bei folgenden Wassersport- vereinen und Gaststätten an der Außenalster: Hamburger-Segel-Club, Gurlittinsel; Norddeutscher Regatta Verein, Schöne Aussicht 36; Jollenhafengemeinschaft Alsterufer 2; Cafe "Zur Fernsicht" (Bobby Reich), Fernsicht 2; Lokal "Kajüte", An der Alster 10a

Insbesondere für die Insassen von Tret-, Ruder- und Paddelbooten besteht Lebensgefahr nördlich der Rathausschleuse in der Kleinen Alster und nördlich der Reesendammbrücke (im Verlaufe des Jungfernstieges), wenn dort jeweils drei rote Lichter gezeigt werden und die Laufschriftanzeige auf "Starke Strömung" hinweist. Dann werden an der Rathausschleuse über die offenen Schleusentore bzw. das Freigerinne Wasserregulierungen vorgenommen und große Wassermengen von der Alster in Richtung Elbe abgelassen.

Bitte meiden Sie bei entsprechender Signalgebung diesen Bereich deshalb weiträumig!

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Beamten des

Wasserschutzpolizeikommissariats 2
Außenstelle Alster

Harvestehuder Weg 1 a
20148 Hamburg

Tel.: 4286-65255
Fax: 4286-65259
Mobil: 0160-661 86 35

gerne zur Verfügung.

Sollte die Dienststelle nicht besetzt sein, erreichen Sie das Wasserschutzpolizeikommissariat 2 rund um die Uhr unter Tel.: 040-4286-65210; in Notfällen rufen Sie bitte 110!

Herausgeber laut Infoblatt: LKA
Stand: 03/13

Bitte beachten Sie den Hinweis der Dornheim GmbH zu den oben aufgeführten Informationen:

Alle hier gemachten Angaben beruhen im Wortlaut auf dem Fallblatt "Sportboote auf der Alster", das von der Polizei Hamburg herausgegeben wird. Wir informieren auf dieser Seite unsere Kunden über verbindliche Verkehrsregeln auf der Alster, können aber für Tippfehler und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Wir können außerdem nicht für die Vollständig und Aktualität garantieren. Bei Bedarf holen Sie weitere Informationen bei der oben genannten Behörde ein!