Bootsvermietung Dornheim Café & Restaurant "Zur Gondel"
Zur Gondel
Café Restaurant
Bootsverleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Bootsvermietung

a) Als Mieter eines Bootes wird/werden die Person/en (m/w/d) bezeichnet, die die Anmietung an der Verleihkasse aktiv vornimmt/vornehmen, z.B. durch Abgabe eines Pfands oder die Annahme des Leihscheines. Gibt es mehrere Mieter, haften Sie gemeinschaftlich und gesamtschuldnerisch.

b) Die Nutzung der Boote, des Zubehörs und der Steganlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nur durch seine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dem Mieter und Begleitpersonen ist vor Fahrtantritt bekannt, dass Bootsfahrten mit einer erhöhten Gefährdungslage verbunden sind (z.B. durch Kentern des Bootes, Änderung der Wetterlage, Verkehr auf Wasserstraßen, u.a.). Der Mieter des Bootes ist für die Weitergabe von ihm bekannt gegebenen Informationen an Begleitpersonen verantwortlich.

c) Der Mieter haftet für Personen- und / oder Sachschäden, die während der Mietzeit entstehen in vollem Umfang. Auf bereits vorhandene Schäden am Leihgut ist der Vermieter vor Antritt der Bootsfahrt hinzuweisen. Wird ein Schaden während der Mietzeit durch Dritte verursacht, ist der Mieter verpflichtet für die Schadensregulierung Name, Adresse und Telefonnummer des Verursachers zu notieren, sowie von etwaiger Zeugen. Ist dies nicht möglich, z.B. weil sich der Verursacher entzieht oder verweigert, ist die Polizei zu informieren. Verschuldet der Mieter während der Mietzeit einen Schaden am Eigentum Dritter, so ist er in vollem Umfang selbst für die Schadensregulierung verantwortlich. Insbesondere ist er verpflichtet sich mit dem Geschädigten unverzüglich in Verbindung zu setzen, oder nach einer angemessenen Wartezeit die Polizei über den verursachten Schaden zu informieren. Der Vermieter ist berechtigt nach Kenntnisnahme über einen Schaden vorliegende Personendaten festzuhalten oder festzustellen und dem Geschädigten auf Verlangen auszuhändigen. Notfalls kann geleistetes Pfand einbehalten werden, bis eine Schadensregulierung möglich ist.

d) Der Mietpreis für Boote ist in bar oder per Karte bei Rückkehr zu entrichten, es sein denn, es ist vorab vertraglich anders vereinbart. Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Mindestmietzeit ist 1 Stunde. Danach wird jede weitere angefangene halbe Stunde abgerechnet. Für das auszuleihende Boot und das Bootszubehör ist eine geeignete Sicherheit zu leisten (Pfand). Wird eine feste Fahrzeit vereinbart, steht es dem Vermieter frei die vereinbarte Miete dafür in vollem Umfang zu verlangen, auch wenn die Boote kürzer genutzt wurden. Werden die Boote länger als vereinbart genutzt, ist ein Aufpreis zu bezahlen. Die Höhe richtet sich nach der aktuellen Preisliste zu den ansonsten auch gültigen Bedingungen.

e) Der Nachweis für eine berechtigte Ermäßigung muss bereits VOR der Anmietung eines Bootes vorgezeigt werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich. Von Ermäßigungen ausgeschlossen sind Mannschaftsboote und Gondeln. Auf unseren Preislisten aufgeführte Ermäßigungsangebote gelten nicht für Firmenveranstaltungen und nicht für Gruppenfahrten mit mehr als 12 Personen.

f) Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Leihgut innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen. Bei Gewitter oder Unwetter ist der Mieter verpflichtet unverzüglich für eine Anlandung geeignetes Ufer anzufahren und dort auf eine Besserung der Wetterlage zu warten. Für liegen gelassene Boote haftet der Mieter in vollem Umfang. Muss ein Boot vom Vermieter zurückgeholt werden, hat der Mieter einen Betrag von bis zu € 200,- zu bezahlen. Entsteht dem Vermieter durch schuldhaftes Verhalten des Mieters ein Leistungsausfall, z.B. durch nicht, oder zu spät, zurückgebrachte Boote, haftet der Mieter bis zur vollen Höhe für den Leistungsausfall. Boote müssen vom Mieter sauber und frei von Müll zurückgegeben werden.

g) Bootsreservierungen werden regelmäßig nur für Mannschaftsboote, Gruppen ab 20 Personen oder für Schulklassen entgegengenommen. Es steht dem Vermieter frei, Reservierungen von Gruppen abzulehnen. Täuscht der Mieter eine Gruppengröße von 20 Personen oder mehr vor, um an eine Reservierung zu gelangen, so hat er die reservierten Boote in vollem Umfang zu bezahlen, auch wenn tatsächlich weniger Boote genutzt werden. Wird ein angemietetes Boot nachträglich ohne Wissen des Vermieters mit mehr Personen belegt, als beim Ausleihen angegeben, wird automatisch der zur tatsächlichen Personenzahl passende Stundentarif für die gesamte Mietzeit fällig. Liegt eine arglistige Täuschung, oder der Versuch dazu seitens des Mieters vor, oder wird ein gemietetes Boot eigenmächtig überbelegt, berechnet der Vermieter zusätzlich zur Bootsmiete eine Pauschale von € 50,- pro überbelegter Person und erteilt ein Hausverbot.

h) Der Mieter muss ab Dämmerungsbeginn in jedem von ihm angemieteten Boot ein funktionsfähiges, helles Licht mitführen, z.B. eine Taschenlampe. Entgegenkommende oder von hinten heranfahrende Fahrzeuge müssen durch Lichtsignale auf das gemietete Boot aufmerksam gemacht werden. Bei einer Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei muss eine funktionsfähige Lichtquelle vorzeigbar sein, ansonsten zahlt der Mieter des Bootes die dann fällige Gebühr dieser Ordnungswidrigkeit.

i) Die Nutzung von Booten außerhalb der Alster und den anliegenden Kanälen, sowie das Einfahren in Schleusen ist ausdrücklich verboten. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung. Die Verladung von Booten zum Transport über Land bedarf immer einer schriftlichen Erlaubnis. Mündliche Absprachen sind jeweils ungültig.

j) Eine ausgehändigte Wasserstraßenkarte garantiert keine Befahrbarkeit aller abgebildeten Wasserstraßen. Vom Vermieter erteilte Routenvorschläge sind grundsätzlich nur als Anhaltspunkte für den Mieter zu verstehen, Zeitangaben sind immer nur Schätzungen und daher unverbindlich.

k) Eine Paddelbegleitung durch den Vermieter ist nur gegen Aufpreis und nach Bestellung möglich. Ein Paddelbegleiter hat eine beratende Funktion und die Aufgabe der Wegführung und Hilfestellung unterwegs bei technischen Fragen. Er hat keinerlei Rettungsfunktion und kann in Notsituationen nur im privatrechtlichen Rahmen helfen.

l) Minderjährige und Nichtschwimmer sollten unbedingt eine Schwimmweste tragen. Schwimmwesten werden an Kinder bis einschließlich 6 Jahren kostenlos ausgegeben. Für alle älteren Personen kann der Vermieter einen Preis nach aktueller Preisliste erheben.

m) Die Benutzung der Boote ist in merklich alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand verboten. Für Bootslenker (Person am Steuerruder, beim Kanu hinterster Platz) gelten die jeweils gültigen Promillegrenzen, wie im Straßenverkehr! Bei Missachtung droht ein Führerscheinentzug, wenn eine Kontrolle durch die Polizei durchgeführt wird.

n) Die im Aushang ersichtlichen Informationen und Verkehrsvorschriften der Wasserschutzpolizei für das Befahren der Alster und deren Kanäle sind zu befolgen.

§2 Gondelvermietung

a) Der Mietpreis für Gondelfahrten ist vor Fahrtantritt zu leisten, außer es wird anders vereinbart. Es gilt die aktuelle Preisliste. Mindestmietzeit ist 1 Stunde.

b) Die Fahrtdauer von Gondelfahrten sind Richtwerte. Je nach Wetterbedingung kann die Fahrtzeit um 10 Minuten variieren, bei mehrstündigen Touren auch bis zu 20 Minuten. Sollte die Dauer der Gondelfahrt sich verlängern, egal warum, entstehen sowohl dem Mieter, als auch dem Vermieter hieraus keine Kosten.

c) Bei stärkerem Wind oder Böen kann die venezianische Gondel aus Sicherheitsgründen nicht fahren. Der Vermieter vereinbart dann mit dem Mieter einen neuen Gondeltermin, ohne dass sich hieraus weitere Kosten ergeben.

d) Gondelfahrten können bis 3 Std. vor der vereinbarten Abfahrtszeit abgesagt werden. Eine Terminverschiebung ist kostenlos. Wird die Fahrt storniert, ist ein Betrag von € 20,- für Freihaltung der Gondel und Aufwand des Vermieters zu zahlen. Gondelgutscheine verlieren ihre Gültigkeit, wenn keine rechtzeitige Terminabsage erfolgt.

§3 Gastronomie

a) Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit gastronomischen Leistungen muss spätestens 3 Tage vor Beginn verbindlich mitgeteilt werden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage dieser gemeldeten Teilnehmerzahl, auch wenn weniger Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Kommen mehr Teilnehmer als vereinbart, werden diese zusätzlich berechnet.

b) Im Gastronomiebereich (Terrasse, Wintergarten, Innenräume, Weingarten, Steganlage) dürfen keine mitgebrachten Getränke oder Speisen eingenommen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und sind in begründeten Ausnahmefällen nur gegen ein Korkengeld möglich.

§4 Stornierungen, Terminverschiebungen, Gruppenbuchungen, Zahlungen

a) Die Dornheim GmbH kann für Buchungen eine Anzahlung berechnen. Die Höhe der Anzahlung legt die Dornheim GmbH fest. Unterlässt der Kunde die vereinbarte Anzahlung hat das keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit der Reservierung. Die Verbindlichkeit wird allein durch die vorliegende Unterschrift  des Kunden bestätigt. Die Übermittlung der unterschriebenen Reservierung durch den Kunden kann persönlich, per Post, per Scan oder per Fax erfolgen.

b) Im Falle einer Stornierung eines kompletten, fest bestätigten Auftrags bezahlt der Kunde folgende Stornierungskosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde: früher als 30 Tage bis zum Veranstaltungstag = 10% der gebuchten Gesamtsumme; 30 bis 2 Tage bis zum Veranstaltungstag = 25% der gebuchten Gesamtsumme; 1 Tag vorher oder am Veranstaltungstag = 75% der gebuchten Gesamtsumme.

c) Geleistete Anzahlungen werden den Stornierungskosten angerechnet. Ist die Anzahlung höher als die Stornierungskosten, wird die überschüssige Summe für gastronomische Leistungen in bar oder per Überweisung zurückgezahlt. Rückzahlungen sind für stornierte Bootsreservierungen ausgeschlossen. Der Vermieter stellt im Falle einer solchen Rückzahlung einen Bootsfahrgutschein für die Summe aus, die über die Stornierungskosten hinweg geht.

d) Terminverschiebungen sind für Bootsfahrten jederzeit kostenlos. Gastronomische Leistungen können bis 2 Tage vorher kostenlos terminlich verschoben werden. Bei Terminverschiebungen von gastronomischen Leistungen kürzer als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann eine Aufwandsentschädigung von bis zu 25% der gebuchten Gesamtsumme erhoben werden. Sind der Dornheim GmbH nachweislich bereits höhere Kosten entstanden, sind diese vom Kunden zu bezahlen.

e) Bei privaten Gruppenbuchungen ist der Gruppenbeauftragte (Unterzeichner) der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung und etwaige Stornierungskosten, sowie überlassenes Leihgut. Gibt es mehr als einen Auftraggeber, haften diese gesamtschuldnerisch.

§5 Sonstiges

a) Hat die Dornheim GmbH einen Ausfall vertraglich zugesicherter Leistungen verschuldet, ist die Haftung maximal bis zur vollen Höhe des vereinbarten Leistungspreises möglich. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.

b) Um Reservierungen aufnehmen, durchführen und abrechnen zu können, ist eine elektronische Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten unabdingbar. Die Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Die Angaben zur DSGVO sind einsehbar unter http://www.zur-gondel.de/dsgvo. Ein Widerspruch zur Verarbeitung und Speicherung persönlicher Daten, hat bei Privatpersonen die Löschung der Reservierung zur Folge. Es gelten in diesem Fall die jeweils anzuwendenden Stornobedingungen.

c) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden gering zu halten, oder ganz zu vermeiden. Beanstandungen müssen umgehend nach bekannt werden der Dornheim GmbH gemeldet werden, um eine Nachbesserung zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde wissentlich eine umgehende Rückmeldung über auftretende Mängel, um dadurch eine Entgeltminderung zu erlangen, verwirkt er sein Recht auf Schadensausgleich.

d) Es gelten ausschließlich die AGB der Dornheim GmbH. Andere Vertragsbedingungen werden nur Vertragsinhalt, wenn Sie schriftlich von der Dornheim GmbH bestätigt werden. Eine stillschweigende Akzeptanz einseitig aufgestellter Bedingungen ist ausgeschlossen.

e) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

f) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.

Dornheim GmbH * Bootsvermietung & Restaurant Zur Gondel

Kaemmererufer 25

22303 Hamburg

Telefon: 040 / 279 41 84
Fax: 040 / 2713230
E-Mail-Kontakt: über das Anfrageformular

Vertretungsb. Geschäftsführerin: Albena Zagorcheva
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Handelsregister-Nummer: HRB 19779
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE118632833