Bootsvermietung Dornheim Restaurant "Zur Gondel"
Zur Gondel
Restaurant
Bootsverleih

Vermietung von Booten an Minderjährige

KEIN Verleih an Minderjährige

Wir verleihen auf Grund von grobem Fehlverhalten Jugendlicher nur noch an Volljährige!

Es tut uns aufrichtig leid für die Mehrheit der jungen Menschen, die verantwortungsvoll und vorbildlich handeln. Leider ist im Vorwege kaum erkennbar, wer zu welcher Personengruppe gehört. Der Anteil junger Menschen, die grob fahrlässig oder sogar schädigend mit unserem Eigentum umgehen, ist so groß geworden, dass wir keine andere Möglichkeit sehen, als die Volljährigkeit vorauszusetzen. Nur dann ist eine umfassende Haftung für Fehlverhalten möglich. 

Sicherheitshinweise zur Wassertemperatur

Das Alter ist ggf. mit einem geeigneten Ausweis mit Lichtbild nachzuweisen.

Personen unter 14 Jahren dürfen in gemieteten Booten nur mitfahren, wenn mindestens eine mitfahrende Person erziehungsberechtigt ist (im Zweifelsfall durch schriftliche Bestätigung eines Sorgeberechtigten; reine Volljährigkeit gilt nicht automatisch als erziehungsberechtigt).

Personen bis einschließlich 15 Jahren, die ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person in einem Boot mitfahren, sind zum Tragen von Schwimmwesten verpflichtet, auch wenn sie schwimmen können!

Die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten umfasst mindestens:

Personalausweiskopie des Erziehungsberechigten, Vor- & Nachname und Geb.-Datum des Jugendlichen, Tag der Gültigkeit, Vor- & Nachname und Telefonnummer (ggf. für Rückfragen) des unterschreibenden Erziehungsberechtigten, Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

 

Eine Mustervorlage können Sie hier öffnen (PDF).