Bootsvermietung Dornheim Café & Restaurant "Zur Gondel"
Zur Gondel
Café Restaurant
Bootsverleih

Vermietung von Booten an Minderjährige

Im April verleihen wir auf Grund der Wassertemperatur ausschließlich an Volljährige!

Sicherheitshinweise zur Wassertemperatur

In allen anderen Monaten gilt:

Boote können nur von Personen angemietet werden, die 14 Jahre oder älter sind. Das Alter ist mit einem geeigneten Ausweis mit Lichtbild nachzuweisen (z.B. Schülerausweis).

Personen unter 14 Jahren dürfen in gemieteten Booten nur mitfahren, wenn mindestens eine mitfahrende Person volljährig UND erziehungsberechtigt ist (im Zweifelsfall durch schriftliche Bestätigung eines Sorgeberechtigten).

Fahren in einem gemieteten Boot ausschließlich minderjährige Personen, muss JEDE mitfahrende Person im Alter von 14 oder 15 Jahren die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten unaufgefordert vorzeigen.

Personen bis einschließlich 15 Jahren, die ohne Begleitung einer volljährigen UND erziehungsberechtigten Person in einem Boot mitfahren, sind zum Tragen von Schwimmwesten verpflichtet auch wenn sie schwimmen können!

Die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten umfasst mindestens:

Personalausweiskopie des Erziehungsberechigten, Vor- & Nachname und Geb.-Datum des Jugendlichen, Tag der Gültigkeit, Vor- & Nachname und Telefonnummer (ggf. für Rückfragen) des unterschreibenden Erziehungsberechtigten, Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

Eine Mustervorlage können Sie hier öffnen (PDF).