Preisliste für das Kirschblütenfest am 17.05.2012
Am 17. Mai 2012 findet das Feuerwerk im Rahmen des japanischen Kirschblütenfestes statt.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS DER TERMIN IN DIESEM JAHR EIN DONNERSTAG (HIMMELFAHRT) IST !
Auf Grund des gleichzeitigen Feiertags - Himmelfahrt/Vatertag - ist mit einem besonders großen Andrang zu rechnen. Reservieren Sie rechtzeitig Ihre Boote!
Die Einlösung von GROUPON-Gutscheinen ist an Feiertagen NICHT MÖGLICH!
Wie jedes Jahr werden Außen- und Binnenalster von begeisterten Kanufahrern und anderen "Wasserratten" bevölkert sein. Ein Spektakel, dass man sich nicht entgehen lassen sollte!
Reservierung
Bitte reservieren Sie Ihr Boot möglichst frühzeitig! Am schnellsten geht es, wenn Sie bei uns persönlich vorbei kommen. Sie können auch gerne anrufen unter 040 / 279 41 84. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Beachten Sie auch die Hinweise zu den Verkehrsregeln!
Eine Reservierung ist nur in den hier aufgeführten Tarifen (18.00 - 2.00 Uhr / 9.00 - 2.00 Uhr) möglich. Nachtfahrten (Rückgabe später als 2.00 Uhr) auf Anfrage.
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Konditionen für das Ausleihen von Booten zum Kirschblütenfest
Pro Boot ist jeweils ein gültiger Personalausweis vom verantwortlichen Bootsmieter als Pfand zu hinterlegen.
Die Ermäßigungensmöglichkeiten der Standardpreisliste gelten nicht für die Pauschalpreise des Kirschblütenfestes! Die Einlösung von GROUPON-Gutscheinen ist an Feiertagen NICHT MÖGLICH!
! Eine Taschenlampe oder sonstiges Licht (außer Kerzen) ist in jedem Boot mitzuführen !
Entgegenkommende oder von hinten heranfahrende Fahrzeuge müssen durch Lichtsignale auf das gemietete Boot aufmerksam gemacht werden. Bei Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei muss eine funktionsfähige Beleuchtung vorzeigbar sein, ansonsten hat der Mieter des Bootes eine fällige Ordnungsgebühr selbst zu bezahlen.
Die Boote müssen trocken und sauber an den Bootsverleihplatz KAEMMERERUFER 25 zurückgegeben werden. Es dürfen keine Kerzen am gemieteten Boot aufgesetzt werden. Bei stark verschmutzten Booten wird eine Reinigungsgebühr erhoben, welche bis zu € 50,00 pro Boot betragen kann. Bei gekenterten und voll gelaufenen Booten ist eine Entwässerungsgebühr von € 20,00 zu zahlen.
Für nicht zurückgebrachte oder beschädigte Boote haftet der Mieter in vollem Umfang.
Bei nicht zurückgebrachten Booten, die per Motorboot zurückgeschleppt werden, hat der Mieter die Schleppgebühr von pauschal € 100,00 zu zahlen.
Der Mieter des Bootes haftet für das Boot nebst Inventar.
Er hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Leihgut innerhalb der Öffnungszeiten vollständig, unbeschädigt und gesäubert zurückzubringen. Durch Fahrtantritt erkennt der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigt, die "Information für Sportbootfahrer auf der Alster" der Wasserschutzpolizei Hamburg, zur Kenntnis genommen zu haben.
Es besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung der vorausbezahlten Bootsleihgebühr.
Sollte das Feuerwerk nicht stattfinden, gewährt der Vermieter eine Gutschrift über den Betrag der vorausbezahlten Bootsleihgebühr. (Eine Gutschrift wird nur bei Ausfall des Feuerwerks gewährt.) Diese Gutschrift kann in der laufenden Saison eingelöst werden.
Das Ausleihen der Boote geschieht auf eigene Gefahr.
Ein erlebnisreiches Feuerwerk und recht viel Spaß wünscht Ihnen
Ihr BOOTSVERLEIH DORNHEIM
Alle vorherigen Preislisten sind ungültig.
Es gelten unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle Preise inkl. 19% Mwst.









