Bootsvermietung Dornheim Café & Restaurant "Zur Gondel"

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Bootsvermietung

a) Die Benutzung der Boote und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nur für von ihm grob fahrlässig verursachte Schäden.

b) Der Mieter haftet für Schäden des Bootes und des Zubehörs, die während der Mietzeit entstehen. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor Antritt der Bootsfahrt hinzuweisen.

c) Der Mietpreis für Boote ist in bar bei Rückkehr zu entrichten, es sein denn, es ist vorab vertraglich anders vereinbart. Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Mindestmietzeit ist 1 Stunde. Danach wird jede weitere angefangene
halbe Stunde abgerechnet. Für das auszuleihende Boot und Bootszubehör ist eine geeignete Sicherheit zu leisten.

d) Der Nachweis für eine berechtigte Ermäßigung muss bereits VOR der Anmietung des Bootes vorgezeigt werden. Wird eine Berechtigung für einen Preisnachlass nach Ausfüllen des Vermietungsauftrages vorgelegt, so gibt es für die Anmietung keine Ermäßigung.
Von Ermäßigungen ausgeschlossen sind Mannschaftsboote und die venezianischen Gondeln.
Für Firmenveranstaltungen und Gruppenfahrten mit mehr als 12 Personen gibt es keine Ermäßigungen.

e) Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Leihgut innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen. Für liegen gelassene Boote haftet der Mieter in vollem Umfang. Muss ein Boot vom Vermieter zurückgeholt werden, hat der Mieter eine Gebühr von € 50,00 pro Boot zu bezahlen.

f) Im Falle einer Stornierung von reservierten Booten erhält der Kunde über 80 % der Anzahlung einen Bootsfahrgutschein. 20 % der Anzahlung behält der Vermieter für seine Aufwendungen und Blockierung der Boote ein. Die Stornierung muss dem Vermieter einen Tag vor dem Startzeitpunkt mitgeteilt werden. Ansonsten erteilt der Vermieter keine Gutschrift und die Anzahlung wird komplett vom Vermieter einbehalten. Terminverschiebungen sind jederzeit kostenlos möglich.

g) Bootsreservierungen sind nur für Fahrten zum Spartarif oder für Tagesfahrten möglich und auch nur dann verbindlich, wenn sie im Voraus bezahlt oder anbezahlt wurden. Mannschaftsboote können ab 1 Std. Fahrtzeit reserviert werden.

h) Der Mieter muss bei Dämmerungsbeginn und Einbruch der Nacht in jedem von Ihm angemieteten Boot ein funktionsfähiges weißes Licht mitführen, z.B. eine Taschenlampe. Entgegenkommende oder von hinten heranfahrende Fahrzeuge müssen durch Lichtsignale auf das gemietete Boot aufmerksam gemacht werden. Bei einer Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei muss eine funktionsfähige Beleuchtung / Taschenlampe vorzeigbar sein, ansonsten zahlt der Mieter des Bootes die dann fällige Gebühr dieser Ordnungswidrigkeit.

i) Bootsfahrten außerhalb der Alster und den anliegenden Kanälen, über die Rathausschleuse hinaus, sind ausdrücklich verboten. Ausnahmen hierfür bedürfen immer einer schriftlichen Genehmigung. Mündliche Absprachen sind ungültig.

j) Die im Aushang ersichtlichen Informationen und Verkehrsvorschriften für das Befahren der Alster und deren Kanäle sind zu befolgen und sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.


§2 Gondelvermietung

a) Der Mietpreis für Gondelfahrten ist vor Fahrtantritt zu leisten, außer es ist vorab anders vereinbart. Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Mindestmietzeit ist 1 Stunde.

b) Die Fahrtdauer von Gondelfahrten sind Richtwerte. Je nach Wetterbedingung kann die Fahrtzeit um 10 Minuten variieren, bei mehrstündigen Touren auch bis 20 Minuten. Sollte die Zeitdauer der Gondelfahrt sich verlängern, egal warum, entstehen sowohl dem Mieter, als auch dem Vermieter hieraus keine Kosten.

c) Alle Fahrten mit der venezianischen Gondel starten und enden an der Bootsvermietung Dornheim, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

d) Bei stärkeren Winden kann die venezianische Gondel aus Sicherheitsgründen nicht fahren. Der Vermieter vereinbart dann mit dem Mieter einen neuen Gondeltermin, ohne dass sich hieraus weitere Kosten ergeben.

e) Gondelfahrten können bis 3 Stunden vor der vereinbarten Abfahrtszeit abgesagt werden. Eine Terminverschiebung ist kostenlos möglich. Wird die Fahrt storniert ist eine Stornogebühr von
€ 20,00 für Freihaltung der Gondel und Aufwand des Vermieters zu zahlen. Gondelgutscheine verlieren ihre Gültigkeit wenn keine rechtzeitige Terminabsage erfolgt.


§3 Gastronomie

a) Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit gastronomischen Leistungen muss spätestens 7 Tage vor Beginn verbindlich mitgeteilt werden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage dieser gemeldeten Teilnehmerzahl, auch wenn weniger Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Kommen mehr Teilnehmer als vereinbart, werden diese zusätzlich berechnet.

b) Im Falle einer Stornierung einer Veranstaltung mit gastronomischen Leistungen bezahlt der Kunde eine Stornierungsgebühr von 25% der Gesamtsumme, wenn er innerhalb einer vierwöchigen Frist bis zum Veranstaltungstermin absagt. Außerhalb dieser vierwöchigen Frist ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10% der Gesamtsumme zu leisten.

c) Im Restaurantbereich (Sonnenterrasse und Innenräume) dürfen keine mitgebrachten Getränke oder Speisen eingenommen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und sind grundsätzlich nur gegen ein Korkengeld möglich.


§4 Sonstiges

a) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

b) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.

 

Dornheim GmbH
Kaemmererufer 25
22303 Hamburg

Telefon: 040 / 279 41 84
Fax: 040 / 2713230
E-Mail-Kontakt: über das Anfrageformular

Vertretungsb. Geschäftsführerin: Albena Zagorcheva
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Handelsregister-Nummer: HRB 19779
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE118632833