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Die Wasserschutzpolizei Hamburg informiert in der Broschüre "Sportboote auf der Alster"
über die bestehenden Regelungen für Sportbootfahrer auf der Außen- und Binnenalster in Hamburg.
Wir bitten alle unsere Kunden auch im eigenen Interesse diese Verkehrsregeln einzuhalten und sich vorab
genau über die Verkehrsvorschriften zu informieren.
Die Wasserschutzpolizei
informiert:
www.polizei.hamburg.de
Sportboote
auf der Alster
Auf der Alster unterhalb der Hasenbergbrücke und
ihren Kanälen und Fleeten sind die Vorschriften des
Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes (HVSchG)
sowie der Hafenverkehrsordnung (HVO) und derje-
nigen Verkehrsvorschriften, auf die in der HVO verwiesen wird (Seeschifffahrtstraßenordnung,
Kollisionsverhütungsregeln) zu beachten.
Liebe Wassersportlerinnen und Wassersportler,
damit sie unfallfrei und unbeanstandet Ihren Freizeitsport ausüben können, beachten Sie bitte die
folgenden Verkehrsvorschriften:
- Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr,
als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert
oder belästigt wird (§ 5 HVSchG)
- Erst vom Liegeplatz ablegen, nachdem Sie
sich vergewissert haben, dass die übrige
Schifffahrt durch Ihr Manöver nicht beeinträchtigt
wird.
- Es besteht Rechtsfahrgebot!
- Nähert sich Ihnen ein Fahrzeug auf
Kollisionskurs von Steuerbord (in
Fahrtrichtung gesehen, von rechts), weichen
Sie rechtzeitig weit genug nach Steuerbord
(rechts) aus.
- Kommt das andere Fahrzeug von Backbord
(links), behalten Sie Kurs und Geschwindigkeit
bei; in diesem Fall ist das andere Fahrzeug ausweichpflichtig!
- Halten Sie sich aber für den Fall, dass ein anderes Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht
nachkommt, die Möglichkeit offen, so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am
dienlichsten ist, z.B. durch Verringern der Geschwindigkeit.
- Wollen Sie ein anderes Fahrzeug überholen,
sind Sie selbst ausweichpflichtig.
- Fahrgastschiffe und Schleppzüge dürfen durch
Sportfahrzeuge nicht behindert werden.
- Benutzen Sie stets die in Fahrtrichtung rechts
liegenden Brückenöffnungen, es sei denn, es
liegt eine andere Kennzeichnung vor.
- Es ist verboten, die Gewässer, Ufer, Uferbefestigungen sowie Schifffahrtsanlagen
(z.B. Schleusen, Anlegestellen, Signale) zu verunreinigen und/oder Abfälle in die Gewässer zu entsorgen.
- Das Ankern, insbesondere im Rahmen von
Veranstaltungen auf dem Wasser, ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
- Segelsurfen und Wasserski sind nicht erlaubt.
- Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (auch mit E-Motor) dürfen auf der Alster, ihren Kanälen und
Fleeten nur mit schriftlicher Erlaubnis der
zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt, fahren, davon ausgenommen ist das
Befahren des Nikolaifleets.
- Motorfahrzeuge mit einer Antriebsleistung von
mehr als 3,69 kW (5 PS) dürfen nur von
Personen mit einem zugelassenen
Befähigungszeugnis geführt werden.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für
Fahrzeuge mit eigener Triebkraft beträgt auf der
Alster und ihren Kanälen 8 km/h. Davon abweichende Geschwindigkeitsregelungen werden
durch Sichtzeichen angezeigt bzw. sind in der
jeweiligen Fahrerlaubnis festgelegt.
- Bei Nacht und bei verminderter Sicht sind grundsätzlich die nach den Vorschriften der Kollisionsverhütungsregeln und der Seeschifffahrtsstraßenordnung vorgeschriebenen Lichter
zu führen.
- Fahren Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol und/oder anderen berauschenden
Mitteln sowie Medikamenten (siehe dazu
gesondertes Informationsblatt "Kein Alkohol am
Ruder")
Dauerliegeplätze für Sportboote dürfen nur an den
für sie genehmigten Stellen eingenommen werden.
Wasserrechtliche und schifffahrtsverkehrsrechtliche
Genehmigungen und Erlaubnisse sind bei der
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU),
Billstr. 84,
20539 Hamburg,
Tel.: 428.45-3503/-3502
Fax: 428.45-3036
zu beantragen.
Das Liegen - auch nur vorübergehend - an den
Anlegern der Fahrzeuge der Alstertouristik ist
verboten.
Öffentliche Anleger zum Ein- und Aussteigen finden
Sie an folgenden Stellen (wobei keine Gewähr für
den sicheren Zustand der Anlage übernommen wer-
den kann):
Kleine Alster:
Reesendammtreppe;
Außenalster:
Alsterufer/Höhe Fontenay, Harvestehuder Weg vor
Krugkoppelbrücke;
Alsterlauf:
Heilwigstrasse/Eichenpark, Meenkwiese, Alsterkrugchaussee/Höhe Katharina-Jacob-Weg, Brabandkai, Rathenaustraße/Höhe Ringkanal;
Isebekkanal:
Hegestieg, Kaiser-Friedrich-Ufer/Höhe Bundesstraße und Höhe Bogenstraße;
Goldbekkanal:
Stadthallenbrücke, Goldbekhaus;
Stadtparksee:
Nordseite, Westufer (Kaskaden);
Eilbekkanal:
zwischen Von-Essen-Straße und Wagnerstraße.
Slipmöglichkeiten bestehen außer an der Heilwig-
straße/Eichenpark nur bei folgenden Wassersport-
vereinen und Gaststätten an der Außenalster:
Hamburger-Segel-Club, Gurlittinsel;
Norddeutscher Regatta Verein, Schöne Aussicht 36;
Jollenhafengemeinschaft Alsterufer 2;
Cafe "Zur Fernsicht" (Bobby Reich), Fernsicht 2;
Lokal "Kajüte", An der Alster 10 a.
Insbesondere für die Insassen von Tret-, Ruder-
und Paddelbooten besteht Lebensgefahr nördlich
der Rathausschleuse in der Kleinen Alster und nörd-
lich der Reesendammbrücke (im Verlaufe des
Jungfernstieges), wenn dort jeweils drei rote
Lichter gezeigt werden und die Laufschriftanzeige
auf "Starke Strömung" hinweist. Dann werden an
der Rathausschleuse über die offenen
Schleusentore bzw. das Freigerinne
Wasserregulierungen vorgenommen und große
Wassermengen von der Alster in Richtung Elbe
abgelassen.
Bitte meiden Sie bei entsprechender Signalgebung
diesen Bereich deshalb weiträumig !
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Beamten des
Wasserschutzpolizeikommissariats 2
Außenstelle Alster
Harvestehuder Weg 1 a
20148 Hamburg
Tel.: 4286-65255
Fax: 4286-65259
Mobil: 0160 661 86 35
gerne zur Verfügung.
Sollte die Dienststelle nicht besetzt sein, erreichen
Sie das Wasserschutzpolizeikommissariat 2 rund
um die Uhr unter Tel.: 4286-65210; in Notfällen
rufen Sie bitte 110!
Layout: LKA 38
Stand: 10/04
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