Das Feuerwerk anläßlich des japanischen Kirschblütenfestes - das alljährliche Highlight im Mai auf der Außenalster in Hamburg

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Boote für das Kirschblütenfest

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Boote für das Kirschblütenfest
Am 14. Mai 2010 um ca. 22.30 Uhr findet wieder das Feuerwerk im Rahmen des japanischen Kirschblütenfestes statt. Wie jedes Jahr werden Außen- und Binnenalster von begeisterten Kanufahrern und anderen "Wasserratten" bevölkert sein. Ein Spektakel, daß man sich nicht entgehen lassen sollte!
Das Team der Bootsvermietung Dornheim wird alle Hände voll zu tun haben, alle Boote (ca. 250 Stück) auf Grund der hohen Nachfrage zu Wasser zu lassen, denn viele Gäste möchten auch schon tagsüber starten, und das Feuerwerk als Highlight ihres Ausfluges genießen.

Konditionen
Preise

Reservierung
Bitte reservieren Sie Ihr Boot möglichst frühzeitig! Am schnellsten geht es, wenn Sie bei uns persönlich vorbei kommen. Sie können auch gerne anrufen unter 040 / 279 41 84. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Preiseliste für Kirschblütenfest

1er Kajak (1 Pers.) 30,-
2er Kajak (bis 2 Pers.) 50,-
 
Alsterkanu (bis 3 Pers.) 80,-
Hamburger Kanu (bis 6 Pers.) 120,-
 
Elbe Kanu (bis 8 Pers.) 175,-
Drachenkanu (bis 14 Pers.) 420,-
Wasserbüffel (bis 18. Pers.) 550,-
 
Ruderboot (bis 4 Pers.) 100,-
 
Tretboot Schwan (bis 2 Pers.) 70,-
Tretboot Sonne (bis 4 Pers.) 85,-
Tretboot Flamingo (bis 5 Pers.) 125,-
 
Konditionen für Kirschblütenfest

Die Preise sind Pauschalpreise für die Zeit von 10:00 Uhr bis 10:00 Uhr am Folgetag. Der Bootsverleih ist durchgehend geöffnet. Für verspätet zurückgegebene Boote (15. Mai 2010 nach 10:00 Uhr) wird zusätzlich die verlängerte Fahrzeit nach Standardpreisliste berechnet.
Pro Boot ist jeweils ein gültiger Personalausweis vom verantwortlichen Bootsmieter als Pfand zu hinterlegen.

Die Ermäßigungensmöglichkeiten der Standardpreisliste gelten nicht für die Pauschalpreise des Kirschblütenfestes!

! ! ! Eine Taschenlampe oder sonstiges Licht (außer Kerzen) ist in jedem Boot mitzuführen ! ! !

Entgegenkommende oder von hinten heranfahrende Fahrzeuge müssen durch Lichtsignale auf das gemietete Boot aufmerksam gemacht werden. Bei Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei muss eine funktionsfähige Beleuchtung vorzeigbar sein, ansonsten hat der Mieter des Bootes eine fällige Ordnungsgebühr selbst zu bezahlen.
Die Boote müssen trocken und sauber an den Bootsverleihplatz KAEMMERERUFER 25 zurückgegeben werden. Es dürfen keine Kerzen am gemieteten Boot aufgesetzt werden. Bei stark verschmutzten Booten wird eine Reinigungsgebühr erhoben, welche bis zu Euro 50,-- pro Boot betragen kann.
Bei gekenterten und voll gelaufenen Booten ist eine Entwässerungsgebühr von Euro 20,-- zu zahlen.
Für nicht zurückgebrachte oder beschädigte Boote haftet der Mieter in vollem Umfang.
Bei nicht zurückgebrachten Booten, die per Motorboot zurückgeschleppt werden, hat der Mieter die Schleppgebühr von pauschal Euro 100,-- per Boot zu zahlen.

Der Mieter des Bootes haftet für das Boot nebst Inventar.

Er hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Leihgut innerhalb der Öffnungszeiten vollständig, unbeschädigt und gesäubert zurückzubringen. Durch Fahrtantritt erkennt der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigt, die "Information für Sportbootfahrer auf der Alster" der Wasserschutzpolizei Hamburg, zur Kenntnis genommen zu haben.

Es besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung der vorausbezahlten Bootsleihgebühr.

Sollte das Feuerwerk nicht stattfinden, gewährt der Vermieter eine Gutschrift über den Betrag der vorausbezahlten Bootsleihgebühr. (Eine Gutschrift wird nur bei Ausfall des Feuerwerks gewährt.) Diese Gutschrift kann in der laufenden Saison eingelöst werden.

Das Ausleihen der Boote geschieht auf eigene Gefahr.

Ein erlebnisreiches Feuerwerk und recht viel Spaß wünscht Ihnen

Ihr BOOTSVERLEIH DORNHEIM
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